Publisher Code of Conduct

Der Awin Code of Conduct bietet zusätzliche Regeln und Richtlinien, die Publishern dabei helfen, ihren Awin Advertisern eine hochwertige Performance zu liefern.

Einführung
Überwachung und Durchsetzung
Regeln und Richtlinien

Einführung

Der Awin Code of Conduct gilt für alle Publisher im Awin Netzwerk, die Traffic und Sales für Advertiser generieren. Dieser Verhaltenskodex verfolgt die folgenden Ziele:

Vertrauen

Erhalt des Vertrauens von VerbraucherInnen in die Selbstregulierung von Online-Werbung und Tracking-Technologien

Fairness

Sicherstellung fairer Beziehungen zwischen Publishern und Advertisern

Compliance

Gewährleistung der Einhaltung international anerkannter sozialer Standards und der im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz niedergelegten Rechtspositionen.

Der Kodex beinhaltet praktikable Richtlinien für regelkonformes Verhalten. Obwohl Publisher verpflichtet sind, die Richtlinien zu befolgen, garantiert das Befolgen der Richtlinien allein nicht die erfolgreiche Einhaltung der Regeln des Kodex.

Publisher müssen daher eigenständig entscheiden, welche Schritte unternommen werden müssen, um den Verhaltenskodex zu befolgen. Deshalb müssen Publisher gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Verhaltens­kodexes zu gewährleisten.

Dieser Kodex spiegelt Awins Erwartungen von gewöhnlichem Affiliate Marketing wider. Für bestimmte Regionen, Angebotsarten und Aktivitäten können zusätzliche Anforderungen gelten, welche in entsprechenden Codes of Conduct und Best Practice Beispielen beschrieben werden.

Im Einzelnen sind dies:

Soft-Click-Richtlinie Gutschein-Advertising Cashback Best Practice

Subnetwork Code of Conduct

Ferner sind die ethischen Standards für Lieferanten zu beachten, die im Verhaltenskodex für Lieferanten von Awin dargelegt sind; der Kodex kann von Awin nach eigenem Ermessen mit Benachrichtigung des Publishers geändert oder aktualisiert werden.

Überwachung und Durchsetzung

Das Awin Partner Compliance Team kooperiert mit den Awin Account Managern, Advertisern, Publishern und Drittanbietern, um das Verhalten im Netzwerk effektiv zu beobachten und die Einhaltung unseres Code of Conduct zu gewährleisten.

Obwohl wir kooperative Lösungen anstreben, können nicht regelkonforme Aktivitäten Sanktionen nach sich ziehen, welche von Warnung über Einbehaltung der Provisionen, Account-Sperrung bis hin zu Account-Löschung und Netzwerkverbot reichen.

Regeln und Richtlinien

Regel 1

Publisher geben selbstständig alle bewerbenden Aktivitäten an und holen sich die Bestätigung des Advertisers für ihre Aktivitäten ein.

Richtlinie

  1. Publisher nutzen das eigene Profil, um ihre Aktivitäten zu veröffentlichen.
  2. Publisher, die außerhalb ihrer registrierten Werbeflache aktiv sind, teilen dies dem Advertiser explizit mit.

Regel 2

Publisher beeinflussen die Performance, Funktionalität und Erreichbarkeit der Advertiser Websites nicht negativ.

Richtlinie

  1. Gelieferter Traffic überschreitet nicht die realistischen Erwartungen an dessen Volumen.
  2. Wenn Advertiser Störungen oder negative Beeinflussung mitteilen, stellen Publisher ihre Aktivitäten sofort ein.
  3. Publisher setzen ohne explizite Genehmigung des Advertisers keine Techniken ein, welche das Design oder die Funktionalität der Advertiser Seiten verändert.

Regel 3

Publisher geben ihre Geschäfts- und Wohnadresse an.

Richtlinie

Auf Anfrage bieten Publisher weitere Dokumente an, welche ihre Geschäftsadresse und Wohnadresse verifizieren.

Regel 4

Publisher dürfen nur Browser-Erweiterungen, Adware und Toolbars verwenden, die den geltenden Standards entsprechen, und müssen „Stand-down“-Regeln befolgen.

Richtlinie

Publisher-Konten, einschließlich Subnetzwerk-Publisher-Konten, werden standardmäßig auf Soft-Click-Status gesetzt, wenn sie oder einer ihrer Sub-Publisher Browser-Erweiterungen, Adware oder Toolbars verwenden. Bitte beachten Sie die Soft-Click-Richtlinie – Browser-Erweiterungen, Adware und Toolbars für weitere Details, einschließlich der spezifischen Bedingungen, unter denen Publisher-Konten von der Soft-Click-Anforderung ausgenommen werden können. Publisher müssen ihre Browser-Erweiterungen, Adware oder Toolbars zur Überprüfung durch das Awin Partner Compliance Team einreichen, bevor sie in Advertiser-Programme aufgenommen werden. Diese sind ohne Verzögerung an global-partnercompliance@awin.com zu senden.

Jeder Publisher, der ein Browser-Erweiterungs-, Adware- oder Toolbar-Angebot zu einem bestehenden Publisher-Konto hinzufügt, muss einen eigenen Promotionsbereich mit dem Promotionstyp „Display“ anlegen. Die geplanten Aktivitäten mit der Browser-Erweiterung, Adware oder Toolbar müssen im Beschreibungstext des Promotionsbereichs klar offengelegt werden. Der Publisher muss alle bestehenden Advertiser-Partnerschaften proaktiv über diese neue Promotionsmethode vor dem Start informieren und einen Nachweis über diese Kommunikation im Bereich „Dokumente“ seines Kontos hochladen.

Publisher, die Browser-Erweiterungen, Adware und Toolbars verwenden, die auf Gutschein-Erinnerungsdiensten basieren – definiert als Tools, die Nutzer beim Surfen oder beim Checkout auf verfügbare Gutscheine oder Angebote hinweisen – dürfen Affiliate-Links nur dann auslösen, wenn ein gültiger Gutschein angewendet wird. Die automatische Aktivierung von Cashback-Funktionen ohne ausdrückliche Nutzerinteraktion ist ebenfalls nicht zulässig.

Publisher, die Browser-Erweiterungen, Adware und Toolbars einsetzen, müssen Aktivitäten anderer Awin-Publisher erkennen und „Stand-down“ leisten, wenn der Nutzer von einem anderen Awin-Publisher auf die Advertiser-Website verwiesen wurde. Beim Stand-down verpflichtet sich der Publisher, dass die Browser-Erweiterung, Adware oder Toolbar keinerlei Overlays oder Pop-ups anzeigt oder versucht, das ursprüngliche Affiliate-Tracking auf der Advertiser-Website zu überschreiben.

  1. Publisher müssen insbesondere in folgenden Fällen Stand-down leisten: a. Wenn der URL-Parameter afsrc=1 vorhanden ist b. Wenn der folgende Awin-Wert im Weiterleitungslink vorhanden ist: i. Awin1 c. Wenn die folgenden Awin-Parameter auf der Zielseite vorhanden sind: i. awc ii. awin
  2. Eine Ausnahme hiervon ist, wenn der Publisher Browser-Erweiterungen, Adware oder Toolbars einsetzt, die ein Cashback-Angebot aktivieren dürfen, sofern der Nutzer dieses durch einen klaren, ausdrücklichen Klick aktiviert – ohne dass Overlays oder Pop-ups den Nutzer dazu auffordern.

Die technische Umsetzung der „Stand-down“-Regeln des Publishers muss dokumentiert und über die Profilseite im UI öffentlich verlinkt sein, um sowohl interne als auch externe Audits zu ermöglichen.

Regel 5

Publisher üben keine “Spam”- Aktivitäten aus.

Richtlinie

Publisher nutzen ohne Einverständnis des Besitzers keine Plattformen von Dritten oder Präsenzen in sozialen Medien für Werbezwecke.

Regel 6

Publisher publizieren keine Inhalte und genehmigen nicht die Publikationen von Inhalten, welche möglicherweise Publisher Marketing, jeglichen Advertiser oder jeglichen Lizenznehmer bzw. Lizenzgeber des Advertisers in Verruf bringen könnten.

Richtlinie

  1. Publisher stellen eine effektive Moderation aller Inhalte sicher, deren Veröffentlichung sie ermöglichen.
  2. Publisher reagieren schnellstmöglich auf Kommunikation des Advertisers oder Lizenznehmers bzw. Lizenzgebers, wenn Inhalte als diffamierend angesehen werden.
  3. Publisher betrachten die folgenden Inhalts-Beispiele niemals als akzeptabel:  Obszöne oder pornografische Inhalte  Beleidigende oder diffamierende Inhalte  Inhalte, welche geistiges Eigentum verletzen  Diskriminierender Inhalt, insbesondere mit Bezug zu Herkunft, sexueller Identität, Behinderung, Religion oder Alter  Gewalt, Gewaltverherrlichung oder Aufruf zur Gewalt  Inhalte, welche, geltendes Recht verletzten

Regel 7

Publisher betreiben Paid Search Marketing innerhalb der relevanten Gesetze und Standards.

Richtlinie

  1. Publisher erfüllen die in Advertiser Profilen beschriebenen Erwartungen zu Paid Search Marketing.
  2. Publisher nutzen in ihren Paid Search Aktivitäten keine Begriffe, welche Marken von Drittparteien verletzen.
  3. Publisher berücksichtigen die Gesetzgebung ihres Heimatlandes, die Gesetzgebung des Landes des Advertisers sowie die Gesetzgebung des Landes der angesprochenen EndkundInnen.
  4. Publisher benachrichtigen und belegen Awin gegenüber jegliche Exklusivitätsvereinbarungen oder weitere Absprachen zu Suchbegriffen (einschließlich Marke) mit einem Advertiser.

Regel 8

Publisher vermeiden jede Irreführung von EndkundInnen in ihren Werbeaktivitäten.

Richtlinie

  1. Alle Informationen, welche Publisher den KonsumentInnen zur Verfügung stellen, sing korrekt und aktuell.
  2. Publisher besitzen alle relevanten Lizenzen und Registrierungen für die von ihnen beworbenen Produkte. Beispiele für Aktivitäten, die in der Regel spezifische Lizenzen und Registrierungen benötigen, sind:  Finanzdienstleistungen  Health Care Services
  3. Publisher beeinflussen das Verhalten des Browsers des EndkundInnen nicht in unerwarteter, negativer oder arglistiger Weise.

Regel 9

Publisher schaffen Transparenz Ober ihre Traffic-Quellen sowie die Umgebung, in denen die Werbung ausgespielt wird.

Richtlinie

  1. Publisher verwenden nur HTTP Referrer, welche die Content Page darstellen, in deren Zusammenhang die Werbung angezeigt wurde.
  2. Publisher üben keine Aktivitäten oder Techniken aus, die Traffic-Quellen verbergen oder irreführend darstellen.

Regel 10

Publisher missbrauchen keine Tracking-Links und Werbematerialien.

Richtlinie

  1. Publisher initiieren Tracking via Tracking-Links ausschließlich, wenn der User freiwillig und bewusst mit dem Werbemittel oder dem Tracking-Link interagiert.
  2. Publisher initiieren Tracking für einen bestimmten Advertiser nur, wenn KonsumentInnen auch direkt mit dem Werbemedium genau dieses Advertisers interagiert haben.
  3. Falls Sonderabsprachen mit einem Advertiser zur anderweitigen Nutzung von Tracking-Links und Werbemitteln bestehen, weist der Publisher eine schriftliche Bestätigung dieser Absprache auf Anfrage nach.

Regel 11

Publisher, die Subnetzwerke sind, verpflichten sich zu einem hohen Standard an Qualität, Transparenz und Zusammenarbeit und werden für die Aktivitäten ihrer Subpublisher verantwortlich gemacht. Bitte beachte den Verhaltenskodex für Subnetzwerke für weitere Ausführungen. Subnetzwerke müssen den Verhaltenskodex für Subnetzwerke jederzeit einhalten.

Richtlinie

  1. Die Subnetze tragen die alleinige Verantwortung für die Werbeaktionen oder -unterlassungen ihrer Subpublisher, als ob es sich um ihre eigenen Aktionen oder Unterlassungen handeln würde. Jeder von einem Subpublisher begangene Verstoß gegen eine der Regeln des Verhaltenskodex oder der Awin-Publisher-Bedingungen wird wie ein Verstoß des entsprechenden Subnetzes behandelt.
  2. Die Qualitätsteams der Teilnetze müssen Awin ihre Compliance- und Betrugsbekämpfungsprozesse zur Verfügung stellen, damit diese regelmäßig überprüft und Empfehlungen ausgesprochen werden können. Sie müssen eine/n direkte/n AnsprechpartnerIn für Compliance-Fragen bereitstellen und offen und kooperativ gegenüber jeglicher Kommunikation von Awin oder Advertisern sein.
  3. Subnetzwerke müssen den Click Reference Parameter (clickref) ihrer Tracking-Links verwenden, um den Subpublisher zu identifizieren, der für einen Verkauf/Lead verantwortlich ist.
  4. Subnetzwerke müssen das URL-Feld verwenden, um Awin über die letzte Referrer-Subpublisher-URL zu informieren, die den Verkauf/die Sales generiert hat.
  5. Awin behält sich das Recht vor, einzelne Subpublisher von der Werbung für Awin-Inserenten auszuschließen oder zu sperren. Awin stellt dem Subnetzwerk monatlich die aktualisierte Liste der zuvor gesperrten URLs aus dem Awin-Netzwerk zur Verfügung und muss sicherstellen, dass diese URLs nicht die Möglichkeit haben, über ihr Subnetzwerk für Awin-Inserenten zu werben.
  6. Es ist nicht erlaubt, dass Subnetzwerke als Subpublisher Deines Subnetzwerks arbeiten. Bei Verstößen wird das Subnetzwerk sofort sanktioniert.

Regel 12

Publisher kooperieren uneingeschränkt bei der Lösungsfindung von Problemen und Streitigkeiten.

Richtlinie

  1. Publisher antworten auf Informationsanfragen von Awin oder von Advertisern zeitnah, korrekt und vollständig.
  2. Publisher stellen Aktivitäten unverzüglich ein, wenn sie von Awin oder einem Advertiser dazu aufgefordert werden.

Regel 13

Publisher halten sich an den Grundsatz dieses Verhaltenskodex.

Richtlinie

  1. Die Publisher beachten die ethischen Standards für Lieferanten, die im Verhaltenskodex für Lieferanten von Awin dargelegt sind
  2. Publisher sind sich bewusst, dass dieser Verhaltenskodex nicht alles ausschöpft und sie nicht gegen den Grundsatz dieses Verhaltenskodex verstoßen.

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